Meldanlass
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Meldanlass
Muss die Vorstellung im Tumorboard ans Krebsregister gemeldet werden auch wenn sonst keinerlei Therapie oder histologische Diagnose im Hause stattfand?
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Re: Meldanlass
Nach RS mit Herrn Dr. Altmann
Eine gute Frage. Die Meldepflicht wird ja durch das Eintreten eines Meldeanlasses begründet. Dieser könnte auch bestehen, wenn irgendeine andere Diagnostik, Staging oder so stattfand. Ansonsten würde ich sagen, bei einer reinen Zweitmeinung eher nicht. Aber das ist letztendlich auch eine Auslegungssache. Eine Rückfrage beim betreffenden Krebsregister kann nicht schaden.
Eine gute Frage. Die Meldepflicht wird ja durch das Eintreten eines Meldeanlasses begründet. Dieser könnte auch bestehen, wenn irgendeine andere Diagnostik, Staging oder so stattfand. Ansonsten würde ich sagen, bei einer reinen Zweitmeinung eher nicht. Aber das ist letztendlich auch eine Auslegungssache. Eine Rückfrage beim betreffenden Krebsregister kann nicht schaden.