Dokumentationspflicht / Meldepflicht
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 25. Nov 2020, 18:07
Dokumentationspflicht / Meldepflicht
Bei einem Patienten wurde eine Polypektomie durchgeführt mit dem Ergebnis von Adenomen Kategorie 3 der modifizierten Wien-Klassifikationen. Zwei Jahre zuvor hatte der Patient ein Darmkrebsleiden. Gehe ich richtig der Annahme dass hier keine Dokumentation erfolgen muss?
Allerdings habe ich noch im Ohr, dokumentationspflichtig aber nicht meldepflichtig? Trifft das bei dem Fall zu?
Danke Vorab.
Allerdings habe ich noch im Ohr, dokumentationspflichtig aber nicht meldepflichtig? Trifft das bei dem Fall zu?
Danke Vorab.
-
- Beiträge: 46
- Registriert: 9. Okt 2020, 15:27
Re: Dokumentationspflicht / Meldepflicht
Hallo Frau Willing,
anbei finden sie die Antwort nach RS mit Herrn Dr. Altmann:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
@Kategorie 3 der modifizierten Wien-Klassifikationen
Dieser Grad ist noch mindestens eine Stufe unter dem Carcinoma in situ. In-situ-Ca. wären meldepflichtig, würden aber wohl derzeit nicht bei der Darmzentrumsauswertung der DKG zählen. Wenn die Untersuchung auch das Gebiet des ehemaligen Karzinoms erfasst hat, kann eine lokale Tumorfreiheit (Verlauf Primärtumor keiner) dokumentiert werden (in der Regel als Statusmeldung). Das kann/sollte in einigen Bundesländern auch gemeldet werden. Den Polypen müsste man aus Sicht Register/Zertifizierung nicht dokumentieren, kann allerdings sein, dass je nach lokaler Gegebenheit eine Dokumentation erfolgen soll.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fischer
anbei finden sie die Antwort nach RS mit Herrn Dr. Altmann:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
@Kategorie 3 der modifizierten Wien-Klassifikationen
Dieser Grad ist noch mindestens eine Stufe unter dem Carcinoma in situ. In-situ-Ca. wären meldepflichtig, würden aber wohl derzeit nicht bei der Darmzentrumsauswertung der DKG zählen. Wenn die Untersuchung auch das Gebiet des ehemaligen Karzinoms erfasst hat, kann eine lokale Tumorfreiheit (Verlauf Primärtumor keiner) dokumentiert werden (in der Regel als Statusmeldung). Das kann/sollte in einigen Bundesländern auch gemeldet werden. Den Polypen müsste man aus Sicht Register/Zertifizierung nicht dokumentieren, kann allerdings sein, dass je nach lokaler Gegebenheit eine Dokumentation erfolgen soll.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Fischer